Was ist der außerbetriebliche Brandschutzbeauftragte?
Brandschutzbeauftragte schreibt nicht nur die Arbeitsstättenverordnung (§ 43 AStV) oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 76 Abs. 3 ASchG) vor sondern sie sind auch z.B. im Niederösterreichen Feuerwehrgesetz (§ 41 Abs. 4 NÖFG) geregelt.
Hier wird festgelegt, dass in jedem Betrieb (der keine Berufsfeuerwehr hat) ein Brandschutzbeauftragter zu bestimmen ist. Als Betriebe zählen hier auch öffentliche Gebäude oder öffentliche Veranstaltungen.