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Was ist der außerbetriebliche Brandschutzbeauftragte?

Brandschutzbeauftragte schreibt nicht nur die Arbeitsstättenverordnung (§ 43 AStV) oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 76 Abs. 3 ASchG) vor sondern sie sind auch z.B. im Niederösterreichen Feuerwehrgesetz (§ 41 Abs. 4 NÖFG) geregelt.

Hier wird festgelegt, dass in jedem Betrieb (der keine Berufsfeuerwehr hat) ein Brandschutzbeauftragter zu bestimmen ist. Als Betriebe zählen hier auch öffentliche Gebäude oder öffentliche Veranstaltungen.