Brandschutz
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Abwehrender Brandschutz
ist eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz ist alles, was die Feuerwehr unternimmt, wenn es bereits brennt. Es ist also die Tätigkeit, die man primär mit der Feuerwehr in Verbindung bringt.
Vorbeugender Brandschutz
hingegen ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in
- » baulicher Brandschutz
- » gebäude- und anlagentechnischer bzw. betrieblicher Brandschutz
- » organisatorischer Brandschutz